AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1. Allgemeines

Die EBS-Angebote sind freibleibend. Der jeweilige Vertrag kommt erst durch die EBS Auftragsbestätigung zustande.

2. Preise

Es gelten die Preise der bei Auftragserteilung jeweils gültigen EBS Preisliste bzw. des erstellten Angebotes. Die Preise gelten unfrei, es sei denn, das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung enthält eine abweichende Regelung. Nicht eingeschlossen sind Mehrwertsteuer, Kosten für besondere Lieferabwicklung sowie gewünschte Sonderverpackung.

3. Lieferungen

3.1 Die Lieferung erfolgt unfrei, sofern nicht anders vereinbart.

3.2 Teillieferungen sind möglich.

3.3 Vereinbarte Liefertermine werden möglichst eingehalten. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, dass der Käufer seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich die vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.

3.4 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

3.5 Ereignisse, die EBS nicht zu vertreten hat, berechtigen EBS zur entsprechenden Verschiebung von Lieferterminen nach Maßgabe der Verhältnisse.

3.6 Produkte, die der Käufer nicht rechtzeitig abnimmt, werden auf sein Risiko und seine Kosten gelagert.

3.7 Mit Lieferung geht die Gefahr auf den Käufer über.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung rein netto oder gemäß entsprechender Sondervereinbarung zu leisten. Die Rechnungsstellung erfolgt bei Lieferung.

4.2 Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, kann EBS Zinsen in Höhe von 4,5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Das gesetzliche Recht EBS’ zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.

4.3 Gegen Forderungen von EBS kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind. Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 EBS behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

5.2 Im Falle des Zahlungsverzuges kann EBS die Herausgabe der Geräte, für die der Eigentumsvorbehalt besteht, binnen einer angemessenen Frist verlangen.

5.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kaufgegenstand nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt und, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EBS, nicht ausgeführt werden.

6. Unterlagen, Rechte an Unterlagen und sonstige Angaben

6.1 In der Regel liefert EBS Angaben und Unterlagen für den ordnungsgemäßen Anschluss, für Testläufe, Betrieb und Wartung der Kaufgegenstände. Die gelieferten Angaben und Unterlagen stellen teilweise Betriebsgeheimnisse von EBS dar oder genießen Urheberrechtsschutz. Der Käufer verpflichtet sich daher, die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ausschließlich zum Gebrauch der EBS-Geräte zu benutzen und sie insbesondere Dritten nicht zugänglich zu machen.

6.2 EBS behält sich sämtliche Rechte an allen Zeichnungen und allen anderen mit dem Kaufgegenstand zusammenhängenden Angaben vor. Ebenso an allen Erfindungen, die aus geleisteten Arbeiten
entstehen, unabhängig davon, ob sie schutzrechtsfähig oder geschützt sind. Gleiches gilt für alle Erzeugnisse, die als Ergebnis dieser Arbeiten entwickelt werden, und zwar einschließlich des alleinigen Herstellungsrechts aller dieser Erzeugnisse.

6.3 Der Käufer hat kein Recht, diese Angaben oder Unterlagen zurückzubehalten.

7. Gewährleistungsbestimmungen und Haftung

7.1 EBS gewährleistet, dass Produkte bei Gefahrenübergang frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.

7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate auf Bauteile und Werkstoffe, wenn nicht anders angegeben.

7.3 Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstands, EBS schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind EBS unverzüglich, spätestens jedoch nach einer Woche des Auftretens schriftlich mitzuteilen.

7.4 Zur Durchführung der Gewährleistung behält EBS sich nach Wahl vor, den fehlerhaften Liefergegenstand entweder nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Reparaturen und/oder Ersatzlieferungen während der Gewährleistungszeit führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistung.

7.5 Keine Gewährleistung wird von EBS übernommen für Fehler durch Gewalteinwirkung aller Art, durch Unfall, Zerstörung, nachlässige und/oder fehlerhafte Handhabung, ungeeignete Temperaturschwankungen, mechanische Erschütterung, Einwirkung von Magnetismus oder elektrischer Induktion, von Feuchtigkeit, Stäuben und Gasen.

7.6 Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängel und Fehlern der Liefergegenstände und Leistungen von EBS oder wegen des Fehlens ausdrücklich zugesagter Eigenschaften, insbesondere Ansprüche auf Wandlung und Minderung, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich vorgesehen, oder Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens (Folgeschaden,entgangener Gewinn) einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst, sondern durch seine Benutzung, seine Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten oder Personen entstehen, sind ausgeschlossen. Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche auf Grund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluss. Gleiches gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, es sei denn, EBS fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

7.7 Der Käufer stellt EBS von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

8. Austausch und Änderungen

8.1 EBS behält sich das Recht vor, Spezifikationen der von EBS hergestellten Geräte auszutauschen oder zu ändern, vorausgesetzt, dass sich dadurch keine wesentliche Änderung der Funktion der Geräte ergibt.

9. Sonstiges

9.1 Sämtliche Abreden und Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich durch die Geschäftsleitung der EBS bestätigt werden.

9.2 Die Ansprüche des Käufers aus dem Vertrag dürfen nicht ohne Zustimmung von EBS abgetreten werden.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Offenbach/M., es sei denn, zwingendes Recht steht dem entgegen.